FAQ

FAQ
Häufig gestellte Fragen


1. Gibt es ein Mindestalter, um mit dem Führerschein zu beginnen?


Du kannst deinen Antrag max. 6 Monate vor dem 18. Geburtstag bei der Stadt abgeben bzw. bei BF17 max. 6 Monate vor dem 17. Geburtstag.

2. Wie viele Theoriestunden muss ich besuchen?

Du musst für jeden Führerschein 12 Basis Theoriestunden (90 min). besuchen. Für die Führerscheinklassen B und BF17 musst Du zusätzlich 2 fachspezifische Theoriestunden (90 min). besuchen. 
Für die Führerscheine der Klassen A, A1 und A2 musst Du zusätzlich 4 fachspezifische Theoriestunden besuchen.

3. Wie viele Fahrstunden muss ich machen?

Für die Ausbildungsfahrten/Übungsfahrten ist vom Gesetzgeber keine Anzahl vorgeschrieben. Hier kommt es ganz allein auf Deine persönlichen Fortschritte beim Fahren an.

Bei den Sonderfahrten musst Du folgende Fahrstunden machen:
- 5 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraßen
- 4 Stunden à 45 Minuten auf Autobahnen
- 3 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit

4. Wenn ich schon einen Führerschein besitze, muss ich dann weniger Theoriestunden bzw. Fahrstunden machen?

Bei der Klasse B und BF17:
- Reduzierte Stunden bei Vorbesitz Klasse AM: Statt 12x nur 6x Basis Theorie
- Reduzierte Stunden bei Vorbesitz Klasse A 1: Statt 12x nur 6x Basis Theorie 
- Reduzierte Stunden bei Vorbesitz Klasse A 2: Statt 12x nur 6x Basis Theorie  
- Reduzierte Stunden bei Vorbesitz Klasse A 2: Statt 12x nur 6x Basis Theorie   

Bei der Klasse A, A1 und A2:
Wer von Klasse A1 auf A2 bzw. von A2 auf A erweitern möchte, muss diese Fahrerlaubnis mindestens zwei Jahre besitzen und benötigt nach einer Prüfungsvorbereitung in einer Fahrschule nur die praktische Prüfung.       
       
Wer vor Ablauf der 2-Jahresfrist von der Klasse A2 in die Klasse A aufsteigen möchte, hat den Vorteil, dass er eine Ausbildung mit reduzierter Stundenzahl absolvieren kann.  

Reduzierte Stunden bei Erweiterung von Klasse B auf A2:
Theorie: 
- Statt 12x nur 6x Basis Theorie u. 4 Stunden Zusatzstoff (à 90 min)

Praxis: 
- 5 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraßen
- 4 Stunden à 45 Minuten auf Autobahnen
- 3 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit 

Reduzierte Stunden bei Erweiterung von Klasse A1 auf A2 vor Ablauf von 2 Jahren:
Theorie: 
- Statt 12x nur 6x Basis Theorie u. 4 Stunden Zusatzstoff (à 90 min)

Praxis:
- 3 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraßen
- 2 Stunden à 45 Minuten auf Autobahnen
- 1 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit
      
Reduzierte Stunden bei Erweiterung von Klasse A1 auf A:
Theorie: 
- Statt 12x nur 6x Basis Theorie u. 4 Stunden Zusatzstoff (à 90 min)

Praxis:
- 3 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraßen
- 2 Stunden à 45 Minuten auf Autobahnen
- 1 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit 
       
Reduzierte Stunden bei Erweiterung von Klasse A2 auf A:
Theorie: 
- Statt 12x nur 6x Basis Theorie u. 4 Stunden Zusatzstoff (à 90 min)

Praxis: 
- 3 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraßen
- 2 Stunden à 45 Minuten auf Autobahnen
- 1 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit

5. Müssen meine Eltern mitkommen zum Unterschreiben, wenn ich noch keine 18 Jahre alt bin?

Nein, das müssen Sie nicht. Du kannst den Vertrag gerne mit nach hause nehmen und dann wieder unterschrieben mitbringen.

6. Wie viele Fehlerpunkte darf ich in der theoretischen Prüfung haben?

10, aber diese dürfen nicht bei 2 Fragen mit 5 Fehlerpunkten sein.

7. Kann ich die Prüfung bereits vor meinem 18. bzw. 17. Geburtstag machen?

Ja, die theoretische Prüfung kann 3 Monate und die praktische Prüfung 1 Monat vorher gemacht werden.

8. Wie lange dauert die Probezeit?

Die Probezeit beträgt 2 Jahre nach Erhalt der Fahrerlaubnis. Bei einer Auffälligkeit verlängert sich diese jedoch um 2 
Jahre und zusätzlich muss man an einer Nachschulung teilnehmen.

9. Kann man die Prüfungen auch in einer Fremdsprache machen?

Ja, in Türkisch, Polnisch, Russisch, Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Portugiesisch, Rumänisch, Kroatisch, Spanisch und Arabisch.

10. Kann ich bei euch auch ein Aufbauseminar machen?

Nein wir bieten keine Aufbauseminare an.

11. Wo beantrage ich meinen Führerschein?

Der Führerschein muss beim für Dich zuständigen Rathaus/Ordnungsamt deines Wohnortes beantragt werden. Hierfür benötigst Du jedoch zunächst einige Unterlagen, die Dir bei der Anmeldung in einer unserer Filialen mitgegeben werden.

12. Wie lange ist mein Erste-Hilfe-Kurs noch gültig? 

Sofern Du nach der neuen Gesetzgebung den Erste-Hilfe-Kurs mit neun Unterrichtseinheiten à 45 Minuten absolviert hast, hat dieser grundsätzlich kein Ablaufdatum. 

13. Wie lange sind meine Papiere beim TÜV gültig?

Wenn der Antrag beim TÜV vorliegt, werden Überweisungsträger an Deine beim Rathaus angegebene Adresse versandt. Ab dem Zeitpunkt, ab dem die Post des TÜVs bei Dir eingetroffen ist, sind die Papiere ein Jahr lang gültig. Nach 
bestandener Theorieprüfung verlängert sich die Gültigkeit nochmals um ein Jahr.  

14. Wie kann ich zahlen?

Du kannst bei uns in Bar, per Überweisung oder mit EC/Kredit-Karte zahlen.

15. Muss ich meinen ausländischen Führerschein umschreiben lassen?

Du besitzt einen europäischen Führerschein oder einen Führerschein aus den Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Lichtenstein und Norwegen)? Dann ist eine Umschreibung nicht nötig. Solltest Du deinen Führerschein in einem anderen Land erworben haben, ist eine Umschreibung erforderlich. Inwiefern Du eine theoretische und praktische Ausbildung sowie Prüfungen absolvieren musst, hängt von dem Land ab, in dem Du den Führerschein erworben hast. Das Straßenverkehrsamt kann Dir dazu eine genaue Auskunft geben.
Share by: